Gleich ob ehe- oder nichteheliche Lebensgemeinschaft, kann es sich empfehlen, mit vorsorgenden Regelungen zu Zeiten, in denen man sich einig ist, vorsorgende Regelungen für Wechselfälle des Lebens zu schaffen. Insbesondere bei Ereignissen wie dem Erwerb einer Immobilie oder der Gründung eines Unternehmens sollten Regelungen getroffen werden. Auch über eine Vorsorgevollmacht und eine Verfügung von Todes wegen sollte in diesem Zusammenhang nachgedacht werden.